Solidarität mit den Streikenden!

Die Gewerkschaft Verdi befindet sich in Tarifauseinandersetzung mit dem Arbeitgeberverband VKA und dem Bundesinnenministerium über einen neuen Lohntarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Verdi fordert eine Lohnerhöhung von 10,5 % (mindestens aber 500 €), 200 € mehr für Azubis & Praktikanten, sowie eine Übernahme der Azubis nach Ausbildungsende.

Die Arbeitgeberseite hat bisher nur ein Angebot vorgelegt, welches den finanziellen Verlust durch die Inflation nicht mal annähernd ausgleicht.
Darüber hinaus macht die Arbeitgeberseite sogar Vorschläge, wie in bestimmten Bereiche Löhne gesenkt oder Arbeitsbedingungen verschärft werden können. Die Gewerkschaften reagieren deshalb mit einem Warnstreik am 23. März!

Sowohl im bezahlten Sozial- und Erziehungsbereich als auch im unbezahlten privaten Sorgebereich sind es vor allem Frauen die sich um Kinder, Alte oder Kranke kümmern. Diese Tätigkeiten gelten noch immer als „typische weibliche“ Arbeit und sie werden im Vergleich zu „typisch männlichen“ Tätigkeiten immer noch schlechter bezahlt. Finden sie im privaten Bereich statt, gelten sie nicht mal als Arbeit!

An diesen Verhältnissen, sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privaten, muss sich etwas ändern: Wir fordern eine finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung von Sorgearbeit!

Wir fordern bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und Maßnahmen gegen unsere ständige Überlastung!

Am 23. März auf die Straße: Zusammen geht mehr! 11 Uhr Kundgebung und ab 12 Uhr Demo (Platz der Alten Synagoge)

30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz – Es reicht!

Freitag, 24. März, 18.00 Uhr, Erzählcafé im jos fritz café, Wilhelmstr. 15/1

Ankündigung WgR | tacker | Kurzflyer | 1993 wurde im Rahmen des »Asylkompromisses« nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Heute, 30 Jahre später, fordert ein breites Bündnis die Abschaffung dieses Gesetztes.

Zehntausende erhielten in den vergangenen 30 Jahren ausschließlich Sozialhilfe in Sachleistungen, auch in Freiburg. Bereits 1980 wurde in Freiburg eines der ersten Flüchtlingslager in der Geschichte der BRD installiert sowie die Versorgung von Geflüchteten mit Sachleistungen durchgesetzt. Wir haben Geflüchtete eingeladen, die Monate und Jahre mit sozialpolitischen Einschränkungen in Sammellagern leben mussten. Wie haben sie unter dem Diktat einer Sachleistungsversorgung gelebt? Wie sahen ihre Proteste dagegen aus? Wie bewerten sie selbst das Asylbewerberleistungsgesetz?

Die Erfahrungsberichte werden vom Freiburger Medinetz und Aktion Bleiberecht ergänzt.

Warum müssen in Freiburg Menschen in Substandards leben?

Was hat das mit dem AsylbLG zu tun?

EINLADUNG an FREIBURGER GRUPPEN

03.03., 18 Uhr, rasthaus, Büro für grenzenlose Solidarität, Adlerstr. 12, Freiburg

Flyer | Weitere Informationen | 1993 wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Heute, 30 Jahre später, fordert ein breites Bündnis die Abschaffung dieses Gesetztes. Das AsylbLG regelt nicht nur, dass Asylsuchende Sozialleistungen unterhalb des staatlichen Existenzminimums erhalten, sondern steht in direktem Zusammenhang mit der Unterbringung in Massenunterkünften.

Diese Form der Unterbringung bedeutet intensive Eingriffe in die Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit der Personen. Hierbei handelt es ich um eine politische Entscheidung! Um eine Alternative denkbar zu machen, müssen wir mit Jahrzehnten ausgrenzender und rassistischer Politik gegenüber Geflüchteten brechen. Bereits 1980 wurde in Freiburg eines der ersten Flüchtlings-Lager in der Geschichte der BRD installiert sowie die Versorgung von Geflüchteten mit Sachleistungen durchgesetzt. Dass es auch anders geht, zeigt der pragmatische Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine, bei denen das AsybLG keine Anwendung findet.
Für eine offene Flüchtlingspolitik, für gleiche Rechte für alle Menschen sowie gegen staatliche Diskriminierung und Rassismus einzutreten, bedeutet eine Abschaffung des AsylbLG zu fordern! Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. – 26. Mai, um diese Forderung gemeinsam auch in Freiburg starkzumachen und in einer Demo am 26. Mai auf die Straße zu tragen.

Kommerzielle Sicherheitsfirmen als Bestandteil der Sicherheitsarchitektur?

Veranstaltung am 07. März ,19.30 Uhr, Uni Freiburg Hörsaal 1010 | Flyer | PlakatWeitere Informationen | Lager und Sicherheitsdienste | Kommerzielle Sicherheitsdienste in Erstaufnahmeeinrichtungen | »Unternehmen aus dem Dienstleistungsspektrum der privaten Sicherheit sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland«nach dem „Programm Innere Sicherheit 2008/2009“ beschlossen von der Innenministerkoferenz (IMK) 

Bericht vom Rand der Dienstleistungspheripherie: Kommerzielle Sicherheitsdienste in Deutschland

Weiterlesen

Stellungnahme zum Schreiben der Freiburger VAG: Armut darf nicht bestraft werden!


Wir bleiben dabei: Der Straftatbestand des „Fahrens ohne Fahrschein“ muss gestrichen werden. Stattdessen braucht es ein Null-Euro-Sozialticket und den kostenlosen ÖPNV! Bis dahin fordern wir den Freiburger Gemeinderat auf: Weisen Sie die VAG an, keine Strafanzeigen beim „Fahren ohne Fahrschein“ zu stellen!

Stellungnahme VAG | Stellungnahme RAV Keine Strafanzeige bei Fahren ohne Fahrschein | Offener Brief aks: Armut darf nicht bestraft werden! | Email-Aktion |
bundesweit: Ersatz­frei­heits­strafe: Echtes Umdenken bleibt aus | Bestrafung der Armen – Die Ampel will die Ersatzfreiheitsstrafe erhalten

Armutsbestrafung ist ein reales und drängendes Problem. In unserem offenen Brief vom Juli 2022 beschreiben wir anhand des „Fahrens ohne Fahrschein“, wie Armut bestraft wird und Armut weiter verstärkt. Zudem stellten wir eine Anfrage an die Freiburger Verkehrs AG (VAG). Dies hier ist eine Stellungnahme zum Antwortschreiben der VAG vom 21.November 2022.

Die VAG kann entscheiden, ob sie Strafanzeige stellen möchte

Knapp 9.000 Menschen konnten im Jahr 2021 im Netz der VAG bei Kontrolle keinen Fahrschein vorlegen. In 1.900 Fällen (also knapp einem Fünftel) wurde eine Strafanzeige gestellt. 
Eine Strafanzeige sei laut Schreiben der VAG verpflichtend, wenn die Polizei zur Adressermittlung hinzugezogen wird – das heißt in Fällen, in denen die Person ohne Fahrschein kein Ausweisdokument vorlegen kann. Diese Fälle betreffen verstärkt Menschen in prekären Lebenslagen und ohne Geld. Denn gerade Menschen mit wenig Geld haben teilweise keine gültigen Ausweispapiere. Die Beantragung von Ausweispapieren kostet Geld, auf der Straße gehen Papiere verloren, manche sind überfordert mit der Bürokratie oder haben Fiktionsbescheinigungen, die nur wenige Zeit (1-3 Monate) gültig und schnell abgelaufen sind. Die VAG betont, dass im Falle einer Identitätsklärung durch die Polizei zwingend Anzeige erstellt werden müsse. Doch auch hier hat die VAG Handlungsspielräume: Die Entscheidung, die Adressermittlung zu verfolgen und die Polizei zu rufen – und damit der erste Anstoß – liegt immer noch bei der VAG.

Eine Strafanzeige müsse auch gestellt werden, wenn die Polizei „zu brenzligen Situationen“ hinzugezogen werde, heißt es weiter. Doch wie oft kommt es „auch mal zu brenzligen Situationen“ wie es in der Stellungnahme beschrieben wird? Und welchen Anteil machen diese tatsächlich an den gestellten Strafanzeigen aus?

Auch im Wiederholungsfall – wenn noch offene Forderungen bestehen oder ein Fahrgast wiederholt erwischt wurde – werde Strafanzeige gestellt. Eine Person in Geldnot hat nach der ersten Kontrolle ohne Ticket aber nicht plötzlich mehr Geld für Tickets. Als Abschreckungs- oder „negative Signalwirkung“ ist eine Anzeige für armutsbetroffene Menschen also nicht wirksam. Sie treibt Menschen eher noch weiter in die Armut.

In ihrem Schreiben betont die VAG, mit „‘Fingerspitzengefühl‘ mit dem Instrument ‚Strafanzeige‘“ umzugehen. Erschwerend sei aber, dass „‘Armut‘ – glücklicher Weise – in sehr vielen Fällen nicht ersichtlich ist“. Unglücklicherweise ist Armut damit aber auch unsichtbar. Aus diesem Grund kann es nur schiefgehen, wenn die Entscheidung gegen eine Strafanzeige von einer Art „Armuts-Bewertung“ des Prüfpersonals abhängig ist.

Wir finden: Menschen für ihre Armut zu bestrafen treibt sie noch weiter in die Armut. Daher: Keine Anzeigen beim Fahren ohne Fahrschein mehr!

Lücken des Sozialtickets

In ihrem Schreiben bezieht sich die VAG auf den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. Statt das „Fahren ohne Fahrschein“ zu entkriminalisieren soll laut diesem lieber Mobilität für Empfänger*innen von Sozialleistungen verbilligt werden. Was in der Theorie nachvollziehbar klingt, offenbart in der Praxis enorme Lücken.

Das Sozialticket ist für Anspruchsberechtigte wie Behörden aufwendig. Für den Erhalt eines Sozialtickets muss ein separater Antrag gestellt werden, der durch die jeweiligen Behörden geprüft wird. Wir kennen Fälle, in denen Menschen über Wochen keine Gutscheine für das Sozialticket bekommen haben, weil Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle es nicht rechtzeitig geschafft haben, den Antrag auf das Sozialticket zu bearbeiten. Auch um Behörden und Verwaltung zu entlasten wäre es eine enorme Erleichterung, wenn der Gutschein für das Sozialticket automatisch beim Zusenden des Leistungsbescheides beigelegt wird.

Dafür muss aber trotzdem erst ein Bescheid vorliegen. Aktuell ist zu befürchten, dass die Bearbeitungszeiten neuer Wohngeldanträge aufgrund deren hoher Zahl und des Personalmangels monatelang dauern könnten. Menschen, die wohngeldberechtigt sind, haben in dieser Zeit zwar eigentlich Anspruch auf das Sozialticket, haben aber wegen des fehlenden Bescheids keine Möglichkeit dieses zu erhalten oder eventuelle Kosten nachträglich rückerstattet zu bekommen. Zudem gilt: Auch für Fahrten mit dem Sozialticket muss ein Ausweis vorgelegt werden und das Sozialticket schließt Hunde nicht mit ein.

49€-Ticket: Keine Entlastung für Menschen mit wenig Geld

Die bisherigen Pläne durch ein 49€-Ticket, Mobilität zugänglicher und den ÖPNV erschwinglicher zu machen, sehen für Menschen mit wenig Geld nicht wirklich vielversprechend aus. Das 49€-Ticket soll nur im Abo bezogen werden können, personen-/ausweisgebunden gelten und auch nur online erhältlich sein. Das setzt ein Bankkonto und Internetzugang voraus, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe kritisiert – aber auch einen Ausweis, ein funktionierendes mobiles Endgerät und finanzielle Stabilität. Zudem sind 49€ für viele schlichtweg zu teuer. Damit auch Menschen mit wenig Geld von einem bundesweiten Ticket profitieren und sich die Zwei-Klassen-Mobilität nicht weiter fortsetzt, braucht es zumindest ein verbilligtes bundesweites Sozialticket, welches für Null Euro erhältlich ist.

Unsere Forderungen an den Gemeinderat und die VAG

Kostenloser Nahverkehr hilft! Der Anteil der Personen, die bei Kontrolle im Netz der VAG keinen Fahrschein vorweisen konnten, ist 2022 laut dem Schreiben der VAG im Vergleich zu Vorjahren um knapp die Hälfte gesunken. Bundesweit zeigt sich ähnliches – maßgeblich wegen des 9-Euro-Tickets.
Nutzt eine armutsbetroffene Person den ÖPNV ohne Fahrschein, muss sie aber immer noch mit einer für sie unverhältnismäßig hohen Strafe und im schlimmsten Fall einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Nur wenn der Nahverkehr wirklich kostenlos ist, wird das Armutsdelikt „Fahren ohne Fahrschein“ vollständig verschwinden.

Statt Armut zu kriminalisieren, braucht es einen kostenlosen Nahverkehr! Das wäre wirklich nachhaltig wirksam – im ökologischen wie sozialen Sinne. Bis dahin fordern wir: Folgen Sie dem Beispiel von Bremerhaven! Keine Strafanzeigen beim „Fahren ohne Fahrschein“!

Hintergrund: Fahren ohne Fahrschein

Weiterlesen