Housing First verwirklicht das Menschenrecht auf Wohnen
Nach Artikel 11 des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist das Recht auf Wohnen ein Menschenrecht. Das bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht auf angemessenen Wohnraum besitzt. Im Kontrast zum bestehenden Recht auf Wohnen ist die Zahl der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen in Freiburg seit Jahren konstant hoch. Laut städtischer Angabe waren 2021 587 Wohnungslose Personen in ordnungsrechtlichen Unterkünften untergebracht. Darüber hinaus leben 70-90 Menschen auf der Straße. Außerdem gibt es eine sehr hohe Dunkelziffer von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen, die von dem existierenden Hilfesystem nicht erreicht wird (Drucksache, G-21/183., 2021). Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass die Praxis der Wohnungslosenhilfe nicht nach den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet ist und eine Veränderung dringend geboten ist.
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