Verwaltungsanweisungen

Auf dieser Seite veröffentlicht der aks-Freiburg Verwaltungsanweisungen des Jobcenters Freiburg

Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend um unbestimmte Rechtsbegriffe wie „angemessener Wohnraum“ oder „Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung“ … auszulegen und das Recht gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim bundesweiten Vergleich (http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/) der jeweiligen Richtlinien wird deutlich, dass es aber von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, in welcher materiellen Höhe Menschenwürde für SGB II/SGB XII – Leistungsempfängern zugestanden wird.

Freiburg

Die Bundes Agentur für Arbeit (BA) wurde von Harald Thomé und dem Verein Tacheles im Rahmen einer Klage nach dem IFG dazu gezwungen, die Fachlichen Hinweisen zum SGB II, SGB III und weitere interne Verwaltungsanweisungen regelnäßig im Netz zu veröffentlichen.

Die bundesweiten Verwaltungsanweisungen sind nun hier https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen zu finden.

Wir möchte alle Nutzer*innen der Seite bitten, wenn Ihnen/Euch aktuellere Verwaltungsanweisungen bekannt werden, diese uns zu übersenden, damit wir die Seite regelmäßig pflegen und aktualisieren können.

Hinweis: Diese Auflistung wird nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt, gerade viele ältere Richtlinien werden nicht mehr aktuell sein, daher ist es notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen, im Zweifelsfall doch bei den jeweiligen SGB II – Leistungsträgern nachzufragen.