Soziale Rechte zeitnah gewährleisten

Der aks Freiburg stellt klar: Nicht die Inanspruchnahme dieser Rechte ist der Skandal, sondern dass es die Stadt Freiburg nicht schafft, dieses Recht den Bürger*innen zeitnah zukommen zu lassen.

Welche Möglichkeiten haben einkommensschwache Haushalte, um ihre Rechte wahrnehmen zu können?
Die Gesetzesgeberin hat als ein Werkzeug, um soziale Härten wegen langer Bearbeitungsdauer zu begegnen, die Möglichkeit der Untätigkeitsklage rechtlich verankert.
Dieses Recht wahrzunehmen ist, anders als die BZ vermittelt, kein neues „Geschäftsfeld“ einer Anwaltskanzlei, sondern ein grundlegendes Verfahrensrecht, um elementare sozialrechtliche Leistungen zeitnah zu bekommen.

In der aktuellen Debatte um die Gewährung von Wohngeld wird deutlich, dass am Wohngeld noch viele weitere soziale Leistungen hängen wie die Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ohne Wohngeldbescheid müssen diese über Monate hinweg von den Bürger*innen vorfinanziert werden. Wenn sie das nicht können, werden ihnen diese Sozialleistungen somit komplett verwehrt.

Das Sozialticket und der Freiburgpass können während der langen Bearbeitungszeit nicht genutzt werden und die erhöhten Kosten werden nicht rückerstattet. Diese Sozialleistungen gehen somit unwiederbringlich verloren.

Darüber hinaus weist der aks darauf hin, dass mit der Novelle des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2023 ein Anspruch auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes (§ 26a Abs. 3 WoGG) eingeführt wurde.

Der aks Freiburg bleibt dabei: Nicht die Inanspruchnahme sozialer Rechte ist der Skandal, sondern dass es die Stadt Freiburg aufgrund von Personalmangel nicht schafft, diese Rechte den Bürger*innen zeitnah zukommen zu lassen. Hier zeigt sich, dass die neoliberale Ideologie des „schlanken Staates“ letztendlich auf Kosten der Armen stattfindet.