Der aks Freiburg stellt klar: Nicht die Inanspruchnahme dieser Rechte ist der Skandal, sondern dass es die Stadt Freiburg nicht schafft, dieses Recht den Bürger*innen zeitnah zukommen zu lassen.
Welche Möglichkeiten haben einkommensschwache Haushalte, um ihre Rechte wahrnehmen zu können?
Die Gesetzesgeberin hat als ein Werkzeug, um soziale Härten wegen langer Bearbeitungsdauer zu begegnen, die Möglichkeit der Untätigkeitsklage rechtlich verankert.
Dieses Recht wahrzunehmen ist, anders als die BZ vermittelt, kein neues „Geschäftsfeld“ einer Anwaltskanzlei, sondern ein grundlegendes Verfahrensrecht, um elementare sozialrechtliche Leistungen zeitnah zu bekommen.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.