PM zum 1. Mai von Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/

info@asylblg-abschaffen.de

Soziale Gerechtigkeit für ALLE! Recht auf (Aus)-Bildung! Recht auf Arbeit! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Die Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verurteilt die gesetzliche Zulässigkeit der Arbeitsgelegenheiten in Sammellagern, in die geflüchtete Menschen unfreiwillig eingewiesen werden. Wir fordern die Abschaffung des AsylbLG und ein Ende dieser fragwürdigen Beschäftigung. Die Gewerkschaften fordern wir zum Handeln auf!

Ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung, nämlich geflüchtete Menschen im Asylverfahren und jene mit einer Duldung, unterliegen in Bezug auf soziale und ökonomische Rechte speziellen Gesetzen, u. a. dem ausgrenzenden AsylbLG.

Nach dem AsylbLG können geflüchtete Menschen in „Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen“, zu Arbeitsgelegenheiten für 80 Cent die Stunde verpflichtet werden. Wer sich weigert, dem droht eine Kürzung der so oder so schon geringen Leistungen. Laut der Begründung zum Gesetz1 „dienen“ die Arbeitsgelegenheiten „zudem der Reduzierung von Kosten, die durch reguläre Arbeitskräfte beim Betrieb der Einrichtungen entstehen würden.“ Bei den Einrichtungen handelt es sich um sozialpolitisch entrechtete Räume in denen intensiv in die Grundrechte, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die allgemeine Handlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und in die Privatsphäre der Bewohner*innen eingegriffen wird. In Erstaufnahmeeinrichtungen (EAen) existiert für die ersten 9 Monate ein generelles Arbeitsverbot, für manche Geflüchtete z. B. aus sogenannten sicheren Herkunftsländer gilt es dauerhaft. Das International Labour Office (ILO) hat bereits die Arbeitsgelegenheiten unter Androhung des Entzugs der Sozialhilfe angesichts des gleichzeitig verhängten Arbeitsverbotes als nicht vereinbar mit dem auch in der Bundesrepublik unterzeichneten „Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit“ gerügt.

Wir sprechen uns gegen Arbeitsverbote aus, weil diese dazu führen, dass Geflüchtete von Sozialleistungen (nach dem AsylbLG)abhängig sind. Arbeitsverbote führen zu einer Abwertung und zu psychosozialen Belastungen des Menschen.

Wir sprechen uns auch insbesondere gegen Arbeitsverbote von Personen aus, die sich bereits mehrere Monate oder Jahre in Arbeit befanden. Sie verlieren neben ihrer Arbeit auch die (finanziellen) Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur, sind nicht mehr vermittelbar und fallen in das AsylbLG zurück. Das generelle Arbeitsverbot für Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern ist sofort aufzuheben. Weiterhin rechtfertigen migrationspolitische Ziele weder eine Kürzung des Existenzminimums noch ein Arbeitsverbot. Dies gilt auch für die Durchsetzung von aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten oder bei Ausreisepflichten.

Der erzwungene Bezug von Fürsorgeleistungen verstößt gegen Menschen- und Persönlichkeitsrechte.

Wir fordern zum 1. Mai 2023 die Abschaffung des Arbeitsverbotes für alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz, sowie entsprechende Änderungen in verschiedenen Gesetzen und die sofortige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz.

Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz

Bundesweite Kampagne „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“, Afghanischer Aufschrei Düsseldorf, Aktion Bleiberecht Freiburg, Bleiberecht für Alle – statt Chancenfalle! Berlin, AK Flüchtlinge Reutlingen, Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit Freiburg, Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit Hamburg, AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.V., Bayerischer Flüchtlingsrat, Bürger*innenasyl Aachen, Café Zuflucht/ Refugio e.V., Cölber Arbeitskreis Flüchtlinge (CAF) e. V, Flüchtlingshilfe Langenfeld e.V., Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V., Flüchtlingsrat Berlin e.V., Flüchtlingsrat Hamburg e.V., Flüchtlingsrat NRW e.V., Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Freiburger Anonymisierter Behandlungsschein e.V. (FRABS), Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Hof e. V., Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz, KOK – Bundesweiter-Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., LEA Watch, Freiburg, Mainzer Flüchtlingsrat, MediNetz Bielefeld, MediNetz Bonn e.V., MediNetz Freiburg, Medinetz Jena e.V., Medinetz Magdeburg e.V., Medinetz Mainz, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), Regionale Diakonie in Hessen und Nassau gGmbH, Rise Up for Justice Düsseldorf, Seebrücke Freiburg, Seebrücke Jena, Seebrücke Lüneburg, Seebrücke Stuttgart, Seebrück überregional, Seebrücke Witzenhausen, we integrate e.V.

Weitere Infos hier: https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/aktionen/

https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/

info@asylblg-abschaffen.de

1 BT-Drs. 12/4451 vom 2. März 1993, S. 9; vgl. Fn 5.

Solidarität mit den Streikenden!

Die Gewerkschaft Verdi befindet sich in Tarifauseinandersetzung mit dem Arbeitgeberverband VKA und dem Bundesinnenministerium über einen neuen Lohntarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Verdi fordert eine Lohnerhöhung von 10,5 % (mindestens aber 500 €), 200 € mehr für Azubis & Praktikanten, sowie eine Übernahme der Azubis nach Ausbildungsende.

Die Arbeitgeberseite hat bisher nur ein Angebot vorgelegt, welches den finanziellen Verlust durch die Inflation nicht mal annähernd ausgleicht.
Darüber hinaus macht die Arbeitgeberseite sogar Vorschläge, wie in bestimmten Bereiche Löhne gesenkt oder Arbeitsbedingungen verschärft werden können. Die Gewerkschaften reagieren deshalb mit einem Warnstreik am 23. März!

Sowohl im bezahlten Sozial- und Erziehungsbereich als auch im unbezahlten privaten Sorgebereich sind es vor allem Frauen die sich um Kinder, Alte oder Kranke kümmern. Diese Tätigkeiten gelten noch immer als „typische weibliche“ Arbeit und sie werden im Vergleich zu „typisch männlichen“ Tätigkeiten immer noch schlechter bezahlt. Finden sie im privaten Bereich statt, gelten sie nicht mal als Arbeit!

An diesen Verhältnissen, sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privaten, muss sich etwas ändern: Wir fordern eine finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung von Sorgearbeit!

Wir fordern bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und Maßnahmen gegen unsere ständige Überlastung!

Am 23. März auf die Straße: Zusammen geht mehr! 11 Uhr Kundgebung und ab 12 Uhr Demo (Platz der Alten Synagoge)

30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz – Es reicht!

Freitag, 24. März, 18.00 Uhr, Erzählcafé im jos fritz café, Wilhelmstr. 15/1

Ankündigung WgR | tacker | Kurzflyer | 1993 wurde im Rahmen des »Asylkompromisses« nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Heute, 30 Jahre später, fordert ein breites Bündnis die Abschaffung dieses Gesetztes.

Zehntausende erhielten in den vergangenen 30 Jahren ausschließlich Sozialhilfe in Sachleistungen, auch in Freiburg. Bereits 1980 wurde in Freiburg eines der ersten Flüchtlingslager in der Geschichte der BRD installiert sowie die Versorgung von Geflüchteten mit Sachleistungen durchgesetzt. Wir haben Geflüchtete eingeladen, die Monate und Jahre mit sozialpolitischen Einschränkungen in Sammellagern leben mussten. Wie haben sie unter dem Diktat einer Sachleistungsversorgung gelebt? Wie sahen ihre Proteste dagegen aus? Wie bewerten sie selbst das Asylbewerberleistungsgesetz?

Die Erfahrungsberichte werden vom Freiburger Medinetz und Aktion Bleiberecht ergänzt.

PM von Verdi, der GEW, dem Feministischen & Frauenstreik Freiburg und dem Solibündnis Sozial- und Erziehungsdienst Freiburg zum kommenden 8. März

Die Krisen stecken im System – Feministisch Streiken Weltweit!

Gemeinsam streiken Beschäftige im kommunalen öffentlichen Dienst mit
unentgeltlich sorgeleistenden Frauen und queeren Personen am 8. März
2023, dem Internationalen Feministischen Kampftag. Er richtet sich gegen
ökonomische Ungleichheiten und sexistische Benachteiligung am
Arbeitsplatz und im Privaten. Zusammen solidarisieren wir uns mit allen
Beschäftigten, die im Rahmen der aktuellen Tarifrunde TVöD streiken und
rufen dazu auf, auch die private Sorgearbeit am 8. März liegen zu
lassen. Kommt mit uns auf die Straße!

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Warum müssen in Freiburg Menschen in Substandards leben?

Was hat das mit dem AsylbLG zu tun?

EINLADUNG an FREIBURGER GRUPPEN

03.03., 18 Uhr, rasthaus, Büro für grenzenlose Solidarität, Adlerstr. 12, Freiburg

Flyer | Weitere Informationen | 1993 wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Heute, 30 Jahre später, fordert ein breites Bündnis die Abschaffung dieses Gesetztes. Das AsylbLG regelt nicht nur, dass Asylsuchende Sozialleistungen unterhalb des staatlichen Existenzminimums erhalten, sondern steht in direktem Zusammenhang mit der Unterbringung in Massenunterkünften.

Diese Form der Unterbringung bedeutet intensive Eingriffe in die Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit der Personen. Hierbei handelt es ich um eine politische Entscheidung! Um eine Alternative denkbar zu machen, müssen wir mit Jahrzehnten ausgrenzender und rassistischer Politik gegenüber Geflüchteten brechen. Bereits 1980 wurde in Freiburg eines der ersten Flüchtlings-Lager in der Geschichte der BRD installiert sowie die Versorgung von Geflüchteten mit Sachleistungen durchgesetzt. Dass es auch anders geht, zeigt der pragmatische Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine, bei denen das AsybLG keine Anwendung findet.
Für eine offene Flüchtlingspolitik, für gleiche Rechte für alle Menschen sowie gegen staatliche Diskriminierung und Rassismus einzutreten, bedeutet eine Abschaffung des AsylbLG zu fordern! Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. – 26. Mai, um diese Forderung gemeinsam auch in Freiburg starkzumachen und in einer Demo am 26. Mai auf die Straße zu tragen.